Trainingsbetrieb wird wieder aufgenommen

Leben und spielen in Zeiten von Corona – der SV 19 Bübingen macht einen ersten Schritt in die neue Normalität und bietet seinen Mitgliedern ab dem kommenden Montag, den 25. Mai 2020, wieder Training im Meerwaldstadion Bübingen an – doch so einiges ist und bleibt zu beachten:

Hier der Beschluss des Vorstandes im Wortlaut sowie Hinweise für Eltern von Jugendspielern:

Der Vorstand des Sportverein Bübingen 2019 e.V. hat sich in seiner virtuellen Sitzung am 11.05.2020 dazu entschieden, den Trainingsbetrieb im Meerwaldstadion unter den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Corona-Pandemie wieder aufzunehmen.

Der Schutz der Gesundheit jedes einzelnen steht dabei über allem. Die aktuellen Rechtsverordnungen und Hygieneanweisungen werden hierfür als bekannt vorausgesetzt und können jederzeit auf der Internetseite der Landesregierung des Saarlandes (www.corona.saarland.de), des Saarländischen Fußballverbandes (www.saar-fv.de/corona) oder des Deutschen Fußball-Bundes (www.dfb.de/news) nachgelesen werden.

Diese Entscheidung erging nach Rücksprache mit den Trainern der aktuell gemeldeten Mannschaften des Vereines sowohl im Jugend-, Aktiven- als auch AH-Bereich. Jedem Trainer obliegt es dabei selbst, ob er das Training seiner Mannschaft unter den momentan geltenden Voraussetzungen wieder aufnimmt.

Der Vorstand steht hinter seinen Trainern und trägt die jeweiligen Entscheidungen mit. Bei Fragen oder Unklarheiten steht der 1. Vorsitzende, Tobias Hauer, als Ansprechpartner zur Verfügung. In dem folgenden Konzept werden die Vorgaben speziell an die Voraussetzungen und Gegebenheiten für den Sportverein Bübingen 2019 e.V. angepasst und erläutert.

Beginn
Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ist Montag, der 25.05.2020.

Trainingszeiten
Da sich Mannschaften (B-Jugend, Aktive und AH) entschieden haben, das Training unter diesen Bedingungen vorerst nicht wieder aufzunehmen, ergeben sich hierdurch Möglichkeiten, die ursprünglichen Trainingszeiten auf die komplette Woche flexibel anzupassen. Die ursprüngliche Platzbelegung (Stand 01.03.2020) wird daher für diesen Zeitraum aufgelöst, soll jedoch weiterhin als Orientierungsgrundlage dienen. Die genauen Trainingszeiten werden nach vorheriger Absprache zwischen allen beteiligten Trainern durch die Trainer an die jeweiligen Trainingsgruppen weitergegeben.

Grundsätze für den Trainingsbetrieb
Allgemeine Grundsätze

  1. Die jeweiligen Trainer haben die volle Entscheidungsgewalt während der
    Trainingseinheiten. Den Anweisungen der Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  2. Jede Trainingsform muss den gesetzlichen und hygienischen Vorgaben, vor allem
    im Hinblick auf die Abstandsregelungen, entsprechen.
  3. Eine Trainingsgruppe besteht maximal aus 5 Teilnehmern (1 Trainer + 4
    Trainierende).
  4. Es sollen -soweit möglich- feste Trainingsgruppen gebildet werden.
  5. Die Organisation und Zusammenstellung der einzelnen Trainingsgruppen erfolgt
    durch die jeweiligen Trainer.
  6. Die Trainingsbeteiligungen bei jeder Trainingseinheit sind durch die Trainer zu
    dokumentieren (siehe Formblatt „Trainingsdokumentation“).
  7. Am Training darf nur teilnehmen, wer keine Krankheitssymptome aufweist. Sollte
    ein Teilnehmer Anzeichen für eine Krankheit haben, ist er von den Trainern vom
    Training auszuschließen. Derartige Vorfälle sind unter dem Bereich „Bemerkungen“
    zu dokumentieren.
  8. Punkt 7 gilt auch, wenn o.g. Symptome bei anderen Personen im gleichen Haushalt
    auftreten.
  9. Vor Beginn jedes Trainings sollte eine Abfrage des aktuellen
    Gesundheitszustandes erfolgen.

Anpassungen auf dem Sportgelände

  1. Der Platz wird zur Durchführung der Trainingseinheiten auf insgesamt vier
    gleichgroße Teilfelder aufgeteilt. Hierdurch können insgesamt bis zu vier
    Trainingsgruppen gleichzeitig trainieren.
  2. Die Umkleidekabinen bleiben weiterhin gesperrt. Teilnehmer des Trainings müssen
    daher bereits umgezogen zum Training erscheinen und anschließend nach dem
    Training so auch wieder nach Hause fahren.
  3. Da die Toilettenanlagen auf dem Sportgelände abgetrennt von den Umkleiden sind,
    werden diese für die Dauer des Trainingsbetriebes geöffnet. Der Zugang zu
    Waschbecken mit Seife ist somit sichergestellt.
  4. Das Vereinsheim bleibt geschlossen. Die Versorgung der
    Trainierenden durch den Verein kann daher nicht erfolgen. Es wird empfohlen, dass
    jeder Trainierende sich eigene Getränke von zu Hause mitbringt.
  5. Auf dem Sportgelände werden Vorkehrungen getroffen, die geforderten
    Abstandsgebote einzuhalten. Beispielsweise sind auf der Tribüne zwischen jeder
    Begleitperson drei Sitzplätze freizuhalten. Hinweisschilder zur Einhaltung der
    Abstands- und Hygienegebote werden ausgehangen.

Änderungsklausel und Haftungsausschluss
Die Trainer tragen bei der Ausführung der Trainingseinheiten ein hohes Maß an Verantwortung, die Einhaltung der gesetzlichen und hygienischen Vorgaben zu überwachen.
Weder die Trainer noch der Sportverein Bübingen 2019 e.V. haften jedoch für Verstöße gegen die geltenden Rechtsverordnungen oder Handlungsanleitungen, die durch die einzelnen Mitglieder vor, während oder nach den Trainingseinheiten begangen wurden.
Dieses Konzept tritt nach Genehmigung des Ordnungsamtes Saarbrücken und des Sportamtes Saarbrücken zum 25.05.2020 in Kraft. Es kann jederzeit an mögliche rechtliche oder organisatorische Änderungen der Voraussetzungen angepasst werden.
Hierfür wird es jeweils wieder dem Ordnungsamt Saarbrücken und dem Sportamt Saarbrücken zur Entscheidung und Genehmigung vorgelegt.
Das genehmigte Konzept wird den Mitgliedern des Sportverein Bübingen 2019 e.V. über die vereinseigene Homepage, durch Weitergabe über die jeweiligen Trainer und durch Aushang an der Sportanlage bekannt gemacht.

Hinweise für die Eltern zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ab dem 25.05.2020

Liebe Eltern, bitte beachten Sie im Rahmen der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes folgende Punkte:

  1. Es kann unter den aktuellen Vorgaben nur in maximal 4 Kleingruppen (1 Trainer + 4 Spieler) trainiert werden. Die Trainingszeiten werden daher durch die jeweiligen Trainer flexibel festgelegt. Zwischen jeder Trainingsgruppe erfolgt dabei eine Pause von 15 Minuten, um ein Aufeinandertreffen zweier Trainingsgruppen zu vermeiden.
  2. Überprüfen Sie vor jedem Training den Gesundheitszustand ihres Kindes. Sollten bei ihrem Kind Krankheitssymptome (Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome) auftreten, so kann ihr Kind leider nicht am Training teilnehmen. Gleiches gilt, sollten derartige Symptome bei anderen Personen im gleichen Haushalt auftreten.
  3. Kinder und Eltern die erstmals beim SV 19 Bübingen am Training teilnehmen möchten, melden sich bitte vorab beim jeweiligen Trainer an, damit dieser das oder die Kinder in die Trainingplanung einbinden kann, von spontanen Besuchen ist daher abzusehen.
  4. Auf Fahrgemeinschaften sollte weitestgehend verzichtet werden.
  5. Die Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen. Bitte bringen Sie ihr Kind bereits umgezogen und trainingsfertig frühestens 10 Minuten vorher zu den jeweiligen Trainingseinheiten und holen Sie es auch umgehend danach wieder ab. Das Duschen auf dem Sportplatz ist nicht möglich.
  6. Ein Verweilen der Begleitperson auf der Sportanlage soll nur im Ausnahmefall erfolgen. Dies ist der Fall, wenn es aus organisatorischen/zeitlichen Gründen unabdingbar ist oder sofern dies für ihr Kind zur Unterstützung bei den Fußballaktivitäten und/oder den Toiletteneinrichtungen erforderlich ist. Für jedes Kind ist nur eine Begleitperson zulässig.
  7. Auch das Vereinsheim bleibt weiterhin geschlossen. Eine Versorgung ihres Kindes durch den Sportverein kann nicht geleistet werden. Geben Sie ihrem Kind daher von zu Hause aus eine eigene Trinkflasche mit.
  8. Ihr Kind muss sich auf dem Sportplatz vor und nach jeder Trainingseinheit die Hände mindestens 30 Sekunden mit Seife waschen.
  9. Informieren Sie ihre Kinder -soweit möglich- über die aktuell geltenden Abstands- und Hygienegebote, auf die sie auch während des Trainings achten müssen.
  10. Die Trainer haben die volle Entscheidungsgewalt während der Trainingseinheiten. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten.
  11. Weder die Trainer noch der Sportverein Bübingen 2019 e.V. haften jedoch für Verstöße gegen die geltenden Rechtsverordnungen oder Handlungsanleitungen, die durch die einzelnen Mitglieder vor, während oder nach den Trainingseinheiten begangen wurden.

Wir hoffen, dass Sie uns in dieser schwierigen Zeit durch die Beachtung der Hinweise dabei unterstützen, den Kindern wieder den Spaß und die Freude, die sie am Fußball haben, zu ermöglichen. Nur gemeinsam können wir das schaffen.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an einen der Trainer, den Jugendleiter Harald Lorkowski oder den 1.Vorsitzenden Tobias Hauer wenden.

In diesen Zeiten zählt unser Vereinsmotto mehr denn je: WIR.GEMEINSAM. Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand des Sportverein Bübingen 2019 e.V.

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